Bei aller Trauer haben Ihre Wünsche und Gefühle Vorrang – lassen Sie sich nicht zu etwas drängen, das Sie nicht möchten! Bewahren Sie die Ruhe! Suchen Sie Hilfe bei Angehörigen oder vertrauten Freunden!
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, verständigen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens für die Ausstellung des Leichenschauscheines. Bis zu 36 Stunden darf der oder die Tote zu Hause sein. Traditionell wurden Verstorbene gewaschen, schön  angekleidet und für die Abschiednahme und Totenwache aufgebahrt. Auch heute ist das möglich. Wir unterstützen Sie dabei.

Wenn der Tod in einem Pflegeheim eingetreten ist, gelten oft kurze Abholfristen. In einem Hospiz besteht aber die Möglichkeit einer längeren Aufbahrung.

Bestimmen Sie die Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, oder Seebestattung)! Wählen Sie den Friedhof und das Grab aus oder suchen Sie die Unterlagen eines vorhandenen Grabes heraus! Das Nutzungsrecht wird dann bei der Anmeldung auf 20 Jahre verlängert.

Was sonst noch getan werden muss